Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§§ 558 ff BGB) im frei finanzierten Wohnungsbau. Er dient als Begründungsmittel für Mieterhöhungen und wird von Städten oder auch von größeren Gemeinden – in der Regel in Zusammenarbeit mit unserem Verein – aufgestellt. Der Mietspiegel bezieht sich räumlich auf die jeweilige Stadt oder Gemeinde. Es gibt keine Verpflichtung, einen Mietspiegel aufzustellen, deshalb gibt es nicht für jede Gemeinde eine solche Übersicht. Sie finden die verfügbaren Mietspiegel unseres Vereinsgebiets hier.
Ahlen
Mietspiegel Ahlen, Stand 1. Juni 2021
Ortsübliche Vergleichsmieten in Euro pro Quadratmeter monatlich (Kaltmiete ohne Betriebskosten). Die nachfolgende Übersicht gilt für Wohnungen in normaler Wohnlage, die mindestens mit Bad oder Dusche mit WC, einer Sammelheizung, Fenster mit Isolierverglasung und einem Balkon oder Terrasse ausgestattet sind. Bei Wohnungen, denen eines oder mehrere Ausstattungsmerkmale fehlen kann ein Abschlag vorgenommen werden.
Baujahr | Preis in Euro pro m²/Monat | Mittelwert |
---|---|---|
bis 1948 | 3,87 bis 4,87 | 4,37 € |
1949 bis 1960 | 4,04 bis 5,04 | 4,54 € |
1961 bis 1970 | 5,25 bis 6,25 | 5,75 € |
1971 bis 1980 | 5,54 bis 6,54 | 6,04 € |
1981 bis 1990 | 5,85 bis 6,85 | 6,35 € |
1991 bis 2000 | 6,46 bis 7,46 | 6,96 € |
2001 bis 2010 | 6,69 bis 7,69 | 7,19 € |
Ab 2011 | 7,19 bis 8,19 | 7,69 € |
Für Wohnungen in guter Wohnlage kann ein Zuschlag von 5 Prozent erhoben werden. Für Wohnungen in schlechter Wohnlage kann ein Abschlag von 5 Prozent erfolgen.
Bad Oeynhausen
Mietspiegel Bad Oeynhausen
Gültig ab 1. August 2020
Der Mietspiegel gibt Auskunft über die in der Stadt Bad Oeynhausen zu diesem Zeitpunkt üblicherweise gezahlten Mieten für verschiedene Wohnungstypen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage, die sogenannte »ortsübliche Vergleichsmiete«.
Es handelt sich um einen einfachen Mietspiegel nach § 558c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Er ist eine Orientierungshilfe, die den Vertragspatnern die Möglichkeit bieten soll, die Miethöhe einer Wohnung eigentverantwortlich zu vereinbaren. Gleichzeitig ist er ein Begründungsmittel nach § 558a Abs. 2 Nr. 1 BGB.
Ortsübliche Vergleichsmieten in Euro pro Quadratmeter monatlich (Kaltmiete ohne Betriebskosten) für Wohnungen mit Sammelheizung und Bad.
Baujahr | Größe | Mittelwert | Preisspanne | |
---|---|---|---|---|
von | bis | |||
Bis 1960 | bis 60 m² | 5,25 | 4,73 | 5,78 |
61–80 m² | 5,35 | 4,82 | 5,89 | |
ab 81 m² | 5,20 | 4,68 | 5,72 | |
1961–1980 | bis 60 m² | 5,60 | 5,04 | 6,16 |
61–80 m² | 5,74 | 5,17 | 6,31 | |
ab 81 m² | 5,55 | 5,00 | 6,11 | |
1981–2000 | bis 60 m² | 6,44 | 5,80 | 7,08 |
61–80 m² | 6,30 | 5,67 | 6,93 | |
ab 81 m² | 6,07 | 5,46 | 6,68 | |
2001–2010 | bis 60 m² | 7,83 | 7,05 | 8,61 |
61–80 m² | 7,51 | 6,76 | 8,26 | |
ab 81 m² | 6,91 | 6,22 | 7,60 | |
Ab 2011 | bis 60 m² | 8,56 | 7,70 | 9,42 |
61–80 m² | 7,98 | 7,18 | 8,78 | |
ab 81 m² | 7,55 | 6,80 | 8,31 |
Hier erhalten Sie den vollständigen Mietspiegel mit allen weitergehenden Erläuterungen direkt bei der Stadt Bad Oeynhausen: Mietspiegel Bad Oeynhausen.
Bad Salzuflen
Mietspiegel Bad Salzuflen
Der qualifizierte Mietspiegel gemäß § 558d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist eine Orientierungshilfe, um die Miethöhe einer Wohnung im Rahmen der ortsüblichen Entgelte eigenverantwortlich zu vereinbaren. Ortsüblich ist die Miete, die in Bad Salzuflen für Wohnungen gleicher Größe, Wohnlage, Bauweise, Ausstattung und Beschaffenheit im Durchschnitt verlangt und bezahlt wird. Er wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen und den Bestimmungen des BGB §§ 558 ff. erstellt. Gültig ist er für zwei Jahre ab Inkrafttreten. Der Mietspiegel gilt für Altbauwohnungen und frei finanzierte Neubauwohnungen in Mehrfamilienhäusern im Stadtgebiet von Bad Salzuflen. Sie können ihn HIER einsehen.
Beckum
Mietspiegel Beckum, Stand 1. Juli 2018
Der Mietspiegel gilt für für Altbauwohnungen und freifinanzierte Neubauwohnungen in Beckum, Neubeckum, Roland und Vellern.
Ortsübliche Vergleichsmieten in Euro pro Quadratmeter monatlich (Kaltmiete ohne Betriebskosten):
Baujahr | Mietspanne pro Quadratmeter |
---|---|
bis 1948 | 4,14–5,00 |
1949 - 1960 | 4,72–5,64 |
1961 - 1970 | 4,57–5,46 |
1971 - 1980 | 4,61–5,78 |
1981 - 1990 | 5,07–6,00 |
1991 - 2000 | 5,10–6,34 |
2001 - 2010 | 5,49–6,71 |
Ab 2011 | 6,50–7,50 |
Dieser Mietspiegel weist ausschließlich Mietwerte für Standardwohnungen aus. Eine Wohnung gilt als Standardwohnung, wenn sie mit Bad oder Dusche und Toilette, einer Sammelheizung (Gebäude- oder Wohnungszentralheizung oder Elektrospeicherheizung in allen Räumen) sowie Isolierverglasung ausgestattet ist.
Für Wohnung ohne Bad, Dusche, Toilette oder Sammelheizung, ist ein Abschlag von je fünf Prozent der Tabellenwerte möglich.
Verfügt eine Standardwohnung über zwei weitere Ausstattungsmerkmale, ist ein Aufschlag von fünf Prozent möglich.
Bei mehr als vier Ausstattungsmerkmalen kann der Mietwert um weitere zehn Prozent erhöht werden.
Als weitere Ausstattungsmerkmale sind folgende Merkmale zu berücksichtigen: weitere, zusätzlicheToilette, Balkon/Loggia, Terrasse, alleinige Gartennutzung, Kücheneinrichtung vom Vermieter unentgeltlich gestellt, Aufzug, Maßnahmen nach der Energieeinsparverordnung 2009, dreifach verglaste Fenster, Fassadendämmung, Dämmung des Daches, hochwertiger Bodenbelag (Parkett, Fliesen, Marmor), Energieausweis mit einem Energieverbrauchskennwert unter 125 Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeterfläche, neues oder komplett modernisiertes Bad ab Januar 2014, barrierefrei.
Bielefeld
Mietspiegel Bielefeld 2022
Der hier aufgeführte Mietspiegel wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und ist ein qualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 558d Absatz 1 BGB.
Die in der Mietspiegeltabelle aufgeführten Werte geben die Kaltmiete ohne Betriebskosten (im Sinne der Betriebskostenverordnung) pro Quadratmeter im Monat für die leere Wohnung an.
Dieser Mietspiegel ist anwendbar für Wohnungen einer Größe von 20 m² bis einschließlich 250 m² und gilt nicht für öffentlich geförderte Wohnungen, Wohnheime, Ferienwohnungen, Untermietverhältnisse, gewerbliche genutzte Wohnungen, Dienst- oder Werkswohnungen und Einzelzimmer in Wohnungen.
Baujahr | unterer Wert | Median | oberer Wert |
---|---|---|---|
Bis 1918 | 5,78 € | 6,63 € | 7,80 € |
1919–1949 | 5,32 € | 5,88 € | 7,00 € |
1950–1960 | 5,45 € | 6,06 € | 7,22 € |
1961–1977 | 5,28 € | 6,30 € | 7,45 € |
1978–1994 | 5,89 € | 6,87 € | 7,87 € |
1995–2001 | 6,49 € | 7,00 € | 8,05 € |
2002–2010 | 6,91 € | 7,84 € | 8,76 € |
2011–6/2021 | 8,11 € | 9,19 € | 10,30 € |
Zuschläge / Abschläge pro Monat in €/m² (gemäß Erläuterungen der Zu- und Abschlagsmerkmale) | |||
einfache Wohnlage | -0,08 | ||
Gute/sehr gute Wohnlage | + 0,42 | ||
Kleinwohnung 20 m² bis unter 40 m² | + 1,73 | ||
Große Wohnungen mehr als 120 m² bis 250 m² | - 0,65 | ||
Barrierearmut | +0,58 | ||
Energetische Vollmodernisierung (Gebäude vor 1978 erstellt, Sanierung nach 2001) | +0,85 |
Die Zu- und Abschläge werden für die entsprechenden Merkmale zu den unteren, Median- und oberen Werten der Baujahresklasse hinzugerrente bzw. abgezogen (Erläuterungen siehe auch hier: Stadt Bielefeld) Mietpriese innerhalb der so gebildeten Spannen gelten als ortsüblich.
Bei den Zu- und Abschlägen handelt es sich um Durchschnittswerte. Abweichungen davon nach oben oder unten sind möglich und können nach Anwendung der Mietspiegelspannen berücksichtigt werden.
Das Vorhandensein weiterer Ausstattungs- oder Beschaffenheitsmerkmale kann das Abweichen vom in der Mietspiegeltabelle dargestellten Mittelwert (Median) innerhalb der Mietpreisspannen rechtfertigen.
Grundsätzlich ist die Wohnung in der Baualtersklasse einzuordnen, in der das Gebäude erstellt wurde. Wenn ein Altbau oder eine Wohnung umfassend saniert oder modernisiert wurde oder durch An- oder Umbau neuer Wohnraum geschaffen wurde (zum Beispiel Dachgeschossausbau), ist die Wohnung in die Baualtersklasse einzuordnen, in der die Baumaßname erfolgte. Eine Altbauwohnung ist nur dann umfassend modernisiert, wenn der Wohnwert der Wohnung durch weitergehende Maßnahme nachhlatig verbessert wird und danach Ausstattung, Größe und Beschaffenheit der Wohnung im Wesentlichen der einer Neubauwohnung entsprechend.
Von Mietern auf eigene Kosten eingebrachte Ausstattungen der Wohnung oder durchgeführte Modernisierungen sind nicht zu berücksichtigen.
Der aktuelle Mietspiegel als Download: Mietspiegel Bielefeld 2022
Bünde
Mietspiegel für frei finanzierte Wohnungen in der Stadt Bünde, gültig ab dem 1. Oktober 2021
Ortsübliche Vergleichsmieten in Euro pro Quadratmeter monatlich (Kaltmiete ohne Betriebskosten).
Baujahr | Wohnfläche | Mietbandbreite | Arithmetisches Mittel |
---|---|---|---|
bis 1960 | bis 60m² | 4,50 – 7,17 | 5,35 |
61 bis 80 m² | 4,35 – 6,39 | 5,26 | |
81 bis 100 m² | 3,67 – 6,36 | 5,01 | |
über 100 m² | 3,60 – 6,15 | 5,09 | |
1961 bis 1980 | bis 60 m² | 4,81 – 6,48 | 5,80 |
61 bis 80 m² | 4,84 – 6,13 | 551 | |
81 bis 100 m² | 4,32 – 6,02 | 5,17 | |
über 100 m² | 3,72 – 6,53 | 5,06 | |
1981 bis 2000 | bis 60 m² | 5,09 – 8,43 | 6,74 |
61 bis 80 m² | 4,60 –7,50 | 6,05 | |
81 bis 100 m² | 4,52 – 6,53 | 5,56 | |
über 100 m² | 4,35 – 6,50 | 5,51 | |
2001 bis 2010 | bis 60 m² | 6,00 – 8,47 | 7,07 |
61 bis 80 m² | 4,69 – 8,00 | 6,06 | |
81 bis 100 m² | 5,06 – 7,60 | 6,01 | |
über 100 m² | 4,81 – 7,48 | 6,14 | |
Ab 2011 | bis 60 m² | 5,67 – 8,62 | 7,30 |
61 bis 80 m² | 5,32 – 8,53 | 7,06 | |
81 bis 100 m² | 5,50 – 8,79 | 7,43 | |
über 100 m² | 5,45 – 8,50 | 6,98 |
Allgemeine Erläuterunge
Der Bünder Mietspiegel gibt einen Überblick über die Mieten in der Stadt Bünde, die innerhalb der letzten sechs Jahre neu vereinbart, oder in bestehenden Mietverhältnissen geändert wurden.
Es handelt sich um einen einfachen Mietspiegel nach § 558 c des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Als Orientierungshilfe für Vermieter und Mieter ermöglicht der Mietspiegel den Vertragsparteien, im Rahmen der ortsüblichen Entgelte eigenverantwortlich die Miethöhe zu vereinbaren. Mieterhöhungsverlangen nach § 558 ff. BGB können mit Werten aus diesem Mietspiegel begründet werden.
Die angegebenen Mieten sind reine Kaltmieten ohne Betriebskosten aller Art für nichtmöblierte Wohnungen. Für die Vermietung von Einfamilienhäusern kann der Mietspiegel als Orientierungshilfe dienen.
Die Tabellenübersicht enthält Spannen, die den ortsüblichen Mietzins widerspiegeln. Außerdem ist für jede Baualtersklasse der arithmetische Mittelwert (Summe aller relevanten Mietwerte geteilt durch ihre Anzahl) dargestellt.
Die Einordnung eines Objektes in den Mietspiegel erfolgt im Einzelfall unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
Baujahr
Das Alter des Hauses beeinflusst in der Regel den Mietwert wesentlich. Zur Einordnung ist die Bezugsfertigkeit maßgebend.
Wohnfläche
Die Größe der Wohnung bestimmt sich nach der Quadratmeterzahl der eigentlichen Wohnräume ohne Zusatzräume, wie Keller, Boden, Waschküche oder Garage.
Die Grundflächen von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte anzurechnen. Flächen unter Dachschrägen mit einer lichten Höhe zwischen einem und zwei Metern werden zur Hälfte, diejenigen unter einem Meter lichter Höhe gar nicht zur Wohnfläche gerechnet (§ 4 WoFIV).
Wohnlage
Der Mietspiegel bezieht sich auf Objekte in normaler beziehungsweise guter Wohnlage. Bereiche mit erheblichen Belastungen (wie zum Beispiel Lärm-, Staub- und Abgasbelastung an den Ausfallstraßen, störende Gewerbebetriebe in der Nachbarschaft, eine schlechte Infrastruktur, größeren Gebäudekomplexen etc.) können im Rahmen der Mietzinsspanne wertmindernd berücksichtigt werden.
Wohnungen in überdurchschnittlicher Lage (zum Beispiel besonders ruhig, verkehrsgünstig oder zentral) können im Rahmen der Mietzinsspanne im Einzelfall werterhöhend berücksichtigt werden.
Beschaffenheit und Ausstattung
Die Mietspiegelwerte beziehen sich auf abgeschlossene Wohnungen mit Zentral- oder Etagenheizung und eingerichtetem Bad.
Das Fehlen dieser Merkmale sowie das Vorliegen besonders ungünstiger Umrisse können im Rahmen der Mietzinsspanne wertmindernd berücksichtigt werden.
Sonderausstattungen, wie zum Beispiel hochwertige Bodenbeläge, Barrierefreiheit, Fahrstuhl etc. können bei der Einordnung des Objektes in die Mietzinsspanne werterhöhend berücksichtigt werden.
Modernisierte Wohnungen
Altbauten, die ab dem Jahr 2000 umfassend modernisiert wurden, können mit einem Zuschlag berücksichtigt werden.
Als umfassend modernisiert gilt eine Wohnung dann, wenn von den nachfolgenden sechs Kriterien mindestens fünf erfüllt sind: Erneuerung der Heizungsanlage, Erneuerung der Fenster, Anbringung einer Fassadendämmung, Anbringung einer Dachdämmung, Erneuerung der sanitären Einrichtung, Erneuerung des Leitungsnetzes.
Sind weniger als fünf Kriterien erfüllt, oder hat die Modernisierung vor dem Jahr 2000 stattgefunden, kann dies bei der Einordnung des Objektes in die Mietzinsspanne entsprechend berücksichtigt werden.
Detmold
Mietspiegel Detmold, gültig ab 1. Januar 2018
Der »Qualifizierten Mietspiegel« der Stadt Detmold wird seit dem Jahre 2006 in zweijährigem Turnus auf wissenschaftlicher Basis im Sinne des § 558 d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) aufgestellt. Zur Fortschreibung dieses Mietspiegels wurden zuletzt die Daten durch die Befragung von rund einem Drittel der Detmolder Haushalte gewonnen und durch ein wissenschaftliches Institut ausgewertet. Den umfassenden (nicht mehr aktuellen) Mietspiegel finden Sie hier: Mietspiegel Detmold. Die Informationen zum Mietspiegel ab 2022 werden wir hier in Kürze veröffentlichen. Stand: April 2022.
Kreis Gütersloh
Mietspiegel Kreis Gütersloh
Gültig ab 1. Juli 2020
Der Mietspiegel der Stadt Gütersloh wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Stadt Gütersloh sowie den an seiner Erstellung beteiligten Organisationen und Interessenverbänden anerkannt. Er gilt zwei Jahre lang ab Inkrafttreten und ist ein qualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 558d Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Den aktuellen sowie die vorherigen Mietspiegel können Sie sich als PDF-Datei bei der Stadt Gütersloh herunterladen; dort finden Sie auch weitergehende Hinweise und Informationen: Mietspiegel Gütersloh.
Die Mietspiegel des ehemaligen Nordkreises
Höxter
Mietspiegel Höxter
Ortsübliche Vergleichsmieten in Euro pro Quadratmeter monatlich. Für freifinanzierte Wohnungen in der Stadt Höxter, Ausstattung mit Zentralheizung, Isolierverglasung und Bad wird unterstellt. Kaltmieten ohne Betriebskosten.
Baujahreskategorie | Wohnfläche | Mietbandbreite | Durchschnitt |
---|---|---|---|
bis 1959 | bis 40 m² | 4,00–4,55 € | 4,30 € |
41 - 70 m² | 3,75–4,40 € | 4,10 € | |
71 - 110 m² | 3,40–4,10 € | 3,75 € | |
über 110 m² | 3,00–3,75 € | 3,40 € | |
1.1.1960 bis 31.12.1969 | bis 40 m² | 4,45–5,05 € | 4,75 € |
41 - 70 m² | 4,15–4,85 € | 4,50 € | |
71 - 110 m² | 3,80–4,55 € | 4,20 € | |
über 110 m² | 3,45–4,20 € | 3,85 € | |
1.1.1970 bis 31.12.1979 | bis 40 m² | 4,95–5,50 € | 5,25 € |
41 - 70 m² | 4,60–5,30 € | 4,95 € | |
71 - 110 m² | 4,25–5,05 € | 4,65 € | |
über 110 m² | 3,90–4,70 € | 4,30 € | |
1.1.1980 bis 31.12.1989 | bis 40 m² | 5,35–5,95 € | 5,65 € |
41- 70 m² | 5,10–5,75 € | 5,45 € | |
71 - 110 m² | 4,75–5,50 € | 5,15 € | |
über 110 m² | 4,35–5,15 € | 4,75 € | |
1.1.1990 bis 31.12.1999 | bis 40 m² | 580–6,40 € | 6,10 € |
41 - 70 m² | 5,55–6,20 € | 5,90 € | |
71 - 110 m² | 5,20–5,90 € | 5,55 € | |
über 110 m² | 4,85–5,60 € | 5,25 € | |
1.1.2000 bis 31.12.2009 | bis 40 m² | 6,25–6,85 € | 6,55 € |
41 - 70 m² | 6,00–6,70 € | 6,35 € | |
71 - 110 m² | 5,60–6,35 € | 6,00 € | |
über 110 m² | 5,25–6,00 € | 5,65 € | |
ab 1.1.2010 | bis 40 m² | 6,75–7,20 € | 7,00 € |
41 - 70 m² | 640–7,05 € | 6,75 € | |
71 - 110 m² | 6,05–6,75 € | 6,40 € | |
über 110 m² | 5,70–6,35 € | 6,05 € |
Abschläge für Ortschaften
- Albaxen, Brenkhausen, Lüchtringen, Lütmarsen und Stahle: 5 Prozent
- Godelheim und Ottbergen: 10 Prozent
- Bödexen, Bosseborn, Bruchhausen, Fürstenau und Ovenhausen: 15 Prozent
Den gesamten Mietspiegel nebst Erläuterungen finden Sie auch als Dokument auf den Seiten der Stadt Höxter: Mietspiegel Höxter.
Lemgo
Mietspiegel Lemgo, Stand April 2021
Ortsübliche Vergleichsmieten in Euro pro Quadratmeter monatlich (Kaltmiete ohne Betriebskosten).
Dieser Mietspiegel gilt für Altbauwohnungen und freifinanzierte Neubauwohnungen im Lemgoer Stadtgebiet und den Ortsteilen, jedoch nicht für Sozialwohnungen. Er stellt eine Orientierungshilfe für Mieter und Vermieter dar und soll den Vertragsparteien ermöglichen, im Rahmen der ortsüblichen Entgelte eigenverantwortlich die Miethöhe zu vereinbaren.
Die Tabellenübersicht enthält Spannen, die den jeweiligen ortsüblichen Mietzins widerspiegeln. Der Mittelwert gilt für eine Standardwohnung (Sammelheizung, Dusche, WC).
Die Mietwerte sind für Ein- und Zweifamilienhäuser und Appartements (abgeschlossene, mit besonderem Komfort ausgestattete Einzimmerwohnungen) nur bedingt anwendbar, können aber als Basis für ein Mieterhöhungsverlangen zugrunde gelegt werden.
Jahr des Erstbezugs | Mittlere Wohnlage | Gute Wohnlage | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
Unterwert | Mittelwert | Oberwert | Unterwert | Mittelwert | Oberwert | |
Bis 1948 | 3,50 € | 4,10 € | 4,70 € | 3,80 € | 4,30 € | 5,00 € |
1949 - 1958 | 3,70 € | 4,30 € | 5,00 € | 3,90 € | 4,60 € | 5,30 € |
1959 - 1968 | 3,80 € | 4,50 € | 5,10 € | 4,10 € | 5,00 € | 5,60 € |
1969 - 1978 | 4,00 € | 4,80 € | 5,50 € | 4,50 € | 5,30 € | 6,00 € |
1979 - 1988 | 4,30 € | 4,90 € | 5,80 € | 5,00 € | 5,80 € | 6,60 € |
1989 - 1998 | 4,80 € | 5,80 € | 6,60 € | 5,30 € | 6,10 € | 7,10 € |
1999 - 2008 | 5,00 € | 6,00 € | 6,90 € | 5,60 € | 6,30 € | 7,50 € |
2009 - 2018 | 5,30 € | 6,30 € | 7,20 € | 5,80 € | 6,70 € | 7,70 € |
2019 - | 5,50 € | 6,50 € | 7,50 € | 6,30 € | 7,00 € | 7,90 € |
Hier haben Sie die Möglichkeit, den Lemgoer Mietspiegel in Form einer PDF-Datei herunterzuladen. Sie gibt weitere Informationen zu Wohnungen mit umfassender Modernisierung, zur Wohnlage und zur Ausstattung.
Lippstadt
Mietspiegel Lippstadt, Stand 1. Januar 2019
Ortsübliche Vergleichsmieten in Euro pro Quadratmeter monatlich (Kaltmiete ohne Betriebskosten). Der Mietspiegel gilt ausschließlich für freifinanzierte Wohnungen im Gebiet der Stadt Lippstadt einschließlich aller Stadtteile.
Baujahr | Mietspanne |
---|---|
Bis 20.6.1959 | 4,70–5,60 |
Vom 21.6.1960 - 31.12.1969 | 5,00–5,80 € |
Vom 1.1.1970 - 31.12.1979 | 5,20–6,00 € |
Vom 1.1.1980 - 31.12.1989 | 5,40–6,40 € |
Vom 1.1.1990 - 31.12.1999 | 5,50–6,50 € |
Vom 1.1.2000 - 31.12.2009 | 5,80–6,70 € |
Ab 1.1.2010 | 6,75–7,80 € |
Anmerkungen zur Tabelle
- Die festgestellten Werte gelten für die Stadt Lippstadt. Für die Stadtteile Rebbeke, Garfeln, Hellinghausen, Herringhausen und Lohe liegen die Tabellenwerte um 5 bis 10 Prozent niedriger
- Mietspiegel vergleichbarer Gemeinden können auch in anderen Gemeinden Grundlage für Mieterhöhungsverlangen sein. Dieser Mietspiegel ist unter Hinweis hierauf auch in den Gemeinden Anröchte, Erwitte, Geseke und Rüthen mit einem Abschlag von 5 Prozent anwendbar.
- Die Tabellenwerte gelten für die Normalwohnlage (mittlere Wohnlage). Für Wohnungen in einfacher Wohnlage sind Abschläge bis zu 10 Prozent erforderlich, für Wohnungen in guter Wohnlage können Zuschläge bis höchstens 10 Prozent berücksichtigt werden.
- Die Mietwerttabelle enthält Eckwerte, von denen im Einzelfall nach oben und unten abgewichen werden kann. Die Mietwerte beziehen sich auf Wohnungen von 40–100 qm Wohnfläche in Mehrfamilienhäusern. Bei Wohnungen über 100 qm erfolgt ein Abschlag von 10 Prozent der darüber hinausgehenden Fläche.Für Kleinwohnungen (Appartements) können je nach Wohnungsgröße Zuschläge zu den Tabellenwerten von bis zu 30 Prozent erhoben werden.In Ein-, Zweifamilien- und Reihenhäusern liegen die Mieten bis 5 Prozent, in freistehenden Häusern bis 10 Prozent über den Tabellenwerten.
Oder als PDF-Download: Mietspiegel Lippstadt
Löhne
Mietspiegel für frei finanzierte Wohnungen in der Stadt Löhne, gültig ab dem 1. Oktober 2021
Baujahr | Größe | Mittelwert | Preisspanne | |
---|---|---|---|---|
Von | Bis | |||
Bis 1960 | bis 60 m² | 5,48 € | 4,60 € | 6,65 € |
61 bis 80 m² | 5,37 € | 4,40 € | 6,90 € | |
Ab 81 m² | 5,09 € | 4,00 € | 7,00 € | |
1961 - 1980 | bis 60 m² | 5,71 € | 4,75 € | 7,30 € |
61 bis 80 m² | 5,46 € | 4,50 € | 6,65 € | |
Ab 81 m² | 5,37 € | 4,45 € | 6,55 € | |
1981 - 2000 | bis 60 m² | 6,04 € | 4,75 € | 7,80 € |
61 bis 80 m² | 5,57 € | 4,55 € | 6,60 € | |
Ab 81 m² | 5,42 € | 4,80 € | 6,60 € | |
2001 - 2010 | bis 60 m² | 6,57 € | 4,90 € | 8,50 € |
61 bis 80 m² | 6,49 € | 5,25 € | 7,70 € | |
Ab 81 m² | 5,75 € | 4,75 € | 7,00 € | |
ab 2011 | bis 60 m² | 7,09 € | 5,00 € | 10,50 € |
61 bis 80 m² | 6,87 € | 5,35 € | 8,50 € | |
Ab 81 m² | 6,65 € | 5,00 € | 8,40 € |
Allgemeine Erläuterungen
Der Löhner Mietspiegel gibt einen Überblick über die Mieten in der Stadt Löhne, die innerhalb der letzten sechs Jahre neu vereinbart oder in bestehenden Mietverhältnissen geändert wurden.
Es handelt sich um einen einfachen Mietspiegel nach § 558 c des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Als Orientierungshilfe für Vermieter und Mieter ermöglicht der Mietspiegel den Vertragsparteien, im Rahmen der ortsüblichen Entgelte eigenverantwortlich die Miethöhe zu vereinbaren. Mieterhöhungsverlangen nach § 558 ff. BGB können mit Werten aus diesem Mietspiegel begründet werden.
Die angegebenen Mieten sind reine Kaltmieten ohne Betriebskosten aller Art für nichtmöblierten Wohnraum.
Die Tabellenübersicht enthält Spannen, die den ortsüblichen Mietzins widerspiegeln. Außerdem ist für jede Baualtersklasse der arithmetische Mittelwert (Summe aller relevanten Mietwerte geteilt durch ihre Anzahl) dargestellt.
Die Einordnung eines Objektes in den Mietspiegel erfolgt im Einzelfall unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
Baujahr
Das Alter des Hauses beeinflusst in der Regel den Mietwert wesentlich. Zur Einordnung ist die Bezugsfertigkeit maßgebend.
Wohnfläche
Die Größe der Wohnung bestimmt sich nach der Quadratmeterzahl der eigentlichen Wohnräume ohne Zusatzräume wie Keller, Boden, Waschküche oder Garage.
Die Grundflächen von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte anzurechnen. Flächen unter Dachschrägen mit einer lichten Höhe zwischen einem und zwei Metern werden zur Hälfte, diejenigen unter einem Meter lichter Höhe gar nicht zur Wohnfläche gerechnet (§ 4 WoFIV).
Wohnlage
Der Mietspiegel bezieht sich auf Objekte in normaler bzw. guter Wohnlage. Bereiche mit erheblichen Belastungen (wie zum Beispiel Lärm-, Staub- und Abgasbelastung an Ausfallstraßen, störende Gewerbebetriebe in der Nachbarschaft, eine schlechte Infrastruktur, größere Gebäudekomplexe etc.) können im Rahmen der Mietzinsspanne wertmindernd berücksichtigt werden.
Eine überdurchschnittliche Lage der Wohnungen (zum Beispiel besonders ruhig, verkehrsgünstig oder zentral gelegen) kann im Rahmen der Mietzinsspanne im Einzelfall werterhöhend berücksichtigt werden.
Beschaffenheit und Ausstattung
Die Mietspiegelwerte beziehen sich auf abgeschlossene Wohnungen mit Zentral- oder Etagenheizung und eingerichtetem Bad.
Das Fehlen dieser Merkmale sowie das Vorliegen besonders ungünstiger Grundrisse können im Rahmen der Mietzinsspanne wertmindernd berücksichtigt werden.
Sonderausstattungen, wie zum Beispiel hochwertige Bodenbeläge, Barrierefreiheit, Fahrstuhl etc., können bei der Einordnung des Objektes in die Mietzinsspanne werterhöhend berücksichtigt werden.
Zuschläge für modernisierte Wohnungen
Wohnungen, die ab dem Jahr 2000 umfassend modernisiert wurden, können mit einem Zuschlag berücksichtigt werden.
Als umfassend modernisiert gilt eine Wohnung dann, wenn von den nachfolgenden sechs Kriterien mindestens fünf erfüllt sind:
- Erneuerung der Heizungsanlage
- Erneuerung der Fenster
- Anbringung einer Fassadendämmung
- Anbringung einer Dachdämmung
- Erneuerung der sanitären Einrichtung
- Erneuerung des Leitungsnetzes.
Sind weniger als fünf Kriterien erfüllt, oder hat die Modernisierung vor dem Jahr 2000 stattgefunden, kann dies bei der Einordnung des Objektes in die Mietzinsspanne entsprechend berücksichtigt werden.
Hier können Sie den Mitspiegel Löhne als PDF-Datei herunterladen.
Oelde
Mietspiegel Oelde, Stand 1. September 2019
Es handelt sich um die ortsübliche Vergleichsmieten in Euro pro Quadratmeter monatlich (Kaltmiete ohne Betriebskosten) im Gebiet der Stadt Oelde. Die Werte beziehen sich auf Mietwohnung in Mehrfamilienhäusern. Der Mietspiegel ist auf Mieteinfamilienhäuser und vermietete Einliegerwohnunge nur bedingt anwendbar. Die Mietpreisspannen beziehen sich auf Wohnungen in mittlerer Wohnlage, die ein Bad oder Dusche, WC und Balkon oder Loggia besitzen. Außerdem sind sie mit einer Sammelheizung und Isolierverglasung ausgestattet.
Baujahr | Wohnlage | Preis |
---|---|---|
Bis 1960 | mittel | 2,80–4,00 € |
1961–1970 | mittel | 4,00–4,50 € |
1971–1980 | mittel | 4,15–5,40 € |
1981–1990 | mittel | 4,80–5,90 € |
1991–2000 | mittel | 5,80–6,70 € |
2001–2010 | mittel | 6,20–7,50 € |
2011–2017 | mittel | 6,60–8,10 € |
Ab 2018 | mittel | 8,00–8,50 € |
Ab- und Zuschläge
Für Wohnungen in einfacher Wohnlage ist ein Abschlag bis zu 5 Prozent des jeweiligen Tabellenwertes möglich. Für Wohnungen in guter Wohnlage ist ein Zuschlag bis zu 5 Prozent des jeweiligen Tabellenwertes möglich. Beim Vorliegen zusätzlicher Ausstattungen kann der Mietpreis den vorgegenenen Rahmen übersteigen und können nur dann Berücksichtigung finden, wenn sie vom Vermeiter gestellt werden. Dies sind zum Beispiel:
- zusätzliches WC
- Barrierefreiheit
- Terrasse/Garten
- hochwertiger Bodenbelag
- Aufzug
- Fußbodenheizung
Gleichzeitig kann das Fehlen von Ausstattungsmerkmalen einer Standardwohnung zu einer Unterschreitung des Rahmens führen.
Bei Wohnungen unter 50 Quadratmetern ist ein Zuschlag bis 25 Prozent möglich. Bei Wohnungen über 90 Quadratmetern ist ein Abschlag bis 25 Prozent auf die Anzahl der Quadratmeter möglich, die 90 Quadratmeter Gesamtgröße übersteigen.
Bei Wohnungen in den Ortsteilen Lette, Snninghausen und Stromberg ist wegen der Entfernung zum Stadtzentrum ein Abschlag bis zu 10 Prozent gerechtfertigt.
Paderborn
Mietspiegel Paderborn, Stand: 1. März 2021
Mietspiegel sind ein anerkanntes und objektives Instrument für die Beurteilung von Mietpreisen. Der Mietspiegel von Paderborn gibt eine Übersicht über die üblicherweise gezahlten Mieten für nicht preisgebundene Wohnungen, wie sie in den letzten vier Jahren vereinbart oder geändert worden sind. Der Mietspiegel dient zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die ortsübliche Miete beinhaltet keine Betriebskosten im Sinne der §§ 1, 2 der Betiebskostenverordnung (BetrKV).
Das Gesetz unterscheidet zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Mietspiegel. Die Stadt Paderborn hat bisher immer einfache Mietspiegel heraus gegeben. Der ab 1. Mai 2018 gültige Mietspiegel ist auf wissenschaftlicher Basis erstellt worden; er wird allerdings als einfacher Mietspiegel veröffentlicht.
Den umfassenden Mietspiegel mit allen Erläuterungen, Link zum Mietpreiskalkulator, Mietpreis- und Wohnwerttabellen, Beispielrechnungen und Rechenblatt zum Download als PDF-Datei finden Sie hier: Mietspiegel Paderborn 2021.
Den Mietpreiskalkulator/die Geodaten selbst finden Sie auch hier: Mietpreiskalkulator Paderborn.
Rheda-Wiedenbrück
Mietspiegel Rheda-Wiedenbrück
Gültig ab 1. Juli 2020
Dieser Mietspiegel wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Stadt Gütersloh sowie den an seiner Erstellung beteiligten Organisationen und Interessenverbänden anerkannt. Er gilt zwei Jahre lang ab Inkrafttreten und ist ein qualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 558d Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Weitergehende Informationen sowie den vollständigen und umfassenden Mietspiegel können Sie sich direkt als PDF-Datei auf den Seiten der Stadt Rheda-Wiedenbrück herunterladen: Mietspiegel Rheda-Wiedenbrück.